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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15.OVG   

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https://dejure.org/2016,21739
OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15.OVG (https://dejure.org/2016,21739)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.06.2016 - 6 A 11070/15.OVG (https://dejure.org/2016,21739)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 6 A 11070/15.OVG (https://dejure.org/2016,21739)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 131 Abs 1 BauGB, § 10 Abs 5 KAG RP, § 6 Abs 2 BauO RP
    Ausbaubeitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Erhebung von Beitragsvorausleistungen nach der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids; Erschließen eines Hinterliegergrundstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anbaubestimmung; Anliegergrundstück; Aufwandsverteilung; Ausbau; Ausbaubeiträge; Ausbaubeitragsrecht; Baulast; bauliche Nutzung; Beitrag; Beitragsanspruch; Beitragsbescheid; Beitragspflichtiger; Beitragsschuld; Beitragsvorausleistungen; berechtigte Erwartung; ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Erhebung von Beitragsvorausleistungen nach der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids; Erschließen eines Hinterliegergrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15
    Damit wird deutlich, dass dieser Gesichtspunkt, der im Erschließungsbeitragsrecht nur im Rahmen des die sog. Verteilungsphase bestimmenden § 131 Abs. 1 BauGB relevant ist (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 -, BVerwGE 136, 126, juris), letztlich in dem auch im Beitragsrecht Geltung beanspruchenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) wurzelt.

    Steht allerdings ein Hinterliegergrundstück im Alleineigentum eines von mehreren Miteigentümern des Anliegergrundstücks und erfüllt es nicht die baurechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen, so kann im Regelfall nicht angenommen werden, dass es verkehrlich erschlossen ist, weil es nicht allein von einer Entscheidung des Eigentümers des Hinterliegergrundstücks abhängt, ob diesen Anforderungen entsprochen werden kann (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 -, BVerwGE 136, 126, juris).

    Das Wesen der Gemeinschaft besteht in der gemeinschaftlichen Innehabung eines Rechts, umfasst jedoch nicht die Verpflichtung jedes Miteigentümers, an der Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs mitzuwirken, wie beispielsweise der Ermöglichung einer Zufahrt vom Anliegergrundstück zum Hinterliegergrundstück (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 -, BVerwGE 136, 126, juris).

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15
    In einem Wohngebiet oder Mischgebiet ist ein Grundstück durch eine Anbaustraße regelmäßig erschlossen, wenn sie die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks heranzufahren und es von dort aus zu betreten, es sei denn, ein Bebauungsplan enthält hierzu ausdrücklich andere Festsetzungen (BVerwG, Urteil vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, BVerwGE 128, 246; OVG RP, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -, AS 35, 71).

    Später hat es ein Erschlossensein i. S. v. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Fall der Eigentümeridentität auch bei einer einheitlichen Nutzung von Hinter- und Anliegergrundstück bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, BVerwGE 128, 246, juris).

    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, BVerwGE 128, 246, juris), wenn es in der Hand nur eines von mehreren Miteigentümern des Hinterliegergrundstücks liegt, der zugleich Alleineigentümer des Anliegergrundstücks ist, den Bebaubarkeitsanforderungen zu genügen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06

    Ausbaubeitragsrecht; Erschlossensein eines Grundstücks; Zweiterschließung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15
    Die Ausbaubeitragspflicht hängt im Grundsatz ebenfalls davon ab, dass allein wegen der ausgebauten Straße und der von ihr vermittelten Zugänglichkeit ein Grundstück qualifiziert (baulich und/oder gewerblich) nutzbar ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG -, AS 33, 260 = NVwZ-RR 2007, 130, juris).

    b) Die Grundstücke der Beigeladenen (Parzellen 37, 38, 36/2, 40/1 und 40/2) waren nicht wegen einer von der Straße "I. K.' vermittelten Zugänglichkeit qualifiziert (baulich und/oder gewerblich) nutzbar (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG -, AS 33, 260 = KStZ 2006, 171, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG -, AS 33, 260 = KStZ 2006, 171, juris; Urteil vom 11. November 2008 - 6 A 11081/08.OVG -, AS 37, 5) hängen Art und Beschaffenheit der erforderlichen Zugänglichkeit von der zulässigen, nicht von der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks ab.

  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15
    aa) Diese Erwägung ist eine Art "letzter Korrekturansatz", der eingreift, wenn die verkehrliche Erreichbarkeit und damit das Erschlossensein eines Grundstücks nach bebauungsrechtlichen Kriterien zu verneinen sind, dies aber zu mit der Interessenlage billigerweise nicht zu vereinbarenden Ergebnissen im Rahmen der Beitragserhebung führen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2006 - 9 C 4.05 -, BVerwGE 126, 378, juris).

    Diese Voraussetzung hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24.92 -, BVerwGE 96, 116, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. September 2006 - 9 C 4.05 -, BVerwGE 126, 378, juris) ausnahmsweise bei einer tatsächlich bestehenden Zufahrt zu der Erschließungsanlage als erfüllt angesehen, die es dem Eigentümer des Hinterliegergrundstücks ermöglichte, die Straße im selben Umfang zu nutzen, wie dies auch von den Anliegergrundstücken aus der Fall war.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11081/08

    Ausbaubeitragsrecht; Entstehung und Gemeindeanteil; Berücksichtigung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15
    Bei der endgültigen Beitragserhebung kommt es hingegen maßgeblich auf den Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht an (vgl. etwa OVG RP, Urteil vom 11. November 2008 - 6 A 11081/08.OVG -, AS 37, 5, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG -, AS 33, 260 = KStZ 2006, 171, juris; Urteil vom 11. November 2008 - 6 A 11081/08.OVG -, AS 37, 5) hängen Art und Beschaffenheit der erforderlichen Zugänglichkeit von der zulässigen, nicht von der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks ab.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. April 2004 - 6 A 10035/04 -, AS 31, 283 = NVwZ-RR 2005, 499, juris) basiert die Vorausleistungserhebung auf einer Prognose; sie umfasst nicht nur das Entstehen der endgültigen Beitragspflicht überhaupt, sondern auch deren Höhe.

    Für bereits zulässigerweise bebaute Grundstücke reicht zur rechtlichen Sicherung ihrer Erschließung nach der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, Urteil vom 27. April 2004 - 6 A 10035/04.OVG -, AS 31, 283 = NVwZ-RR 2005, 499, juris) auch eine Grunddienstbarkeit, also eine dinglich gesicherte Zufahrt aus.

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15
    Ein beitragspflichtiger Straßenausbau setzt allerdings die in der Vergangenheit erfolgte erstmalige endgültige Herstellung der Straße voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1988 - 8 C 72.87 -, NVwZ-RR 1989, 497).

    Steht fest, dass vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine funktionstüchtige Anbaustraße vorhanden war, ist aber offen, ob der seinerzeitige Ausbauzustand der Anlage den Anforderungen entsprach, von denen das damals geltende Recht ihre endgültige Herstellung abhängig machte, muss sich die Gemeinde zu Gunsten der Anlieger so behandeln lassen, als sei die Straße schon endgültig hergestellt gewesen (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1988 - 8 C 72.87 -, NVwZ-RR 1989, 497).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15
    Das sind solche Straßen, die seinerzeit bereits existierten, deren Ausbauzustand den damals in der betreffenden Gemeinde geltenden Anforderungen an eine fertige Ortsstraße entsprach und die mit dem Willen der Gemeinde dem inneren Anbau sowie dem innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt waren (OVG RP, Urteil vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00.OVG -, AS 29, 13 = KStZ 2001, 117).

    Fehlen solche Beschlüsse der zuständigen Gemeindeorgane, kann sich aus Indizien (Pläne, Fotografien, Bebauung) ergeben, dass eine Straße schon damals "vorhanden' war (OVG RP, Urteil vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00.OVG -, AS 29, 13 = KStZ 2001, 117).

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15
    Entscheidend ist dabei, ob die tatsächlichen Verhältnisse den übrigen Beitragspflichtigen den Eindruck vermitteln, es könne mit einer beitragsrechtlich (noch) relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der Anbaustraße (auch) durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden, die dessen Belastung mit einem Erschließungsbeitrag rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1997 - 8 C 27.96 -, NVwZ-RR 1998, 67, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15
    In einem Wohngebiet oder Mischgebiet ist ein Grundstück durch eine Anbaustraße regelmäßig erschlossen, wenn sie die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks heranzufahren und es von dort aus zu betreten, es sei denn, ein Bebauungsplan enthält hierzu ausdrücklich andere Festsetzungen (BVerwG, Urteil vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, BVerwGE 128, 246; OVG RP, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -, AS 35, 71).
  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

  • BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81

    Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei Hinterliegergrundstücken

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07

    Verschonungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung - nachträgliche Änderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 15 A 2293/11

    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens einer verkehrsmäßigen Erschließung von

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 9.81

    Umfang des Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2004 - 6 A 10578/04

    Erschließungsbeitrag für Hinterliegergrundstück

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 6 A 10411/00
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94

    Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04

    Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für durchgeführte Straßenausbaumaßnahmen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2013 - 6 A 10553/13

    Vorauszahlungsbescheid auf wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; Begriff der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11

    Erschließungsbeitragsrechtlicher Verteilungsmaßstab - Befahrbarkeit der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01

    Erschließung: Beitragspflicht von Sondergrundstücken

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 10750/08
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

    An dieser Würdigung ändert nichts, dass die Rechtmäßigkeit der Vorausleistungsbescheide grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids vom 18. November 2021 gerichtlich überprüft wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2016 - 6 A 11070/15.OVG -, juris Rn. 20, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 A 11159/20

    Ausbaubeitragspflicht von Grundstücken an nicht gewidmeten Straßen

    Insoweit bestehen auch keine Bedenken, die Korrekturüberlegungen des Bundesverwaltungsgerichts auf das rheinland-pfälzische Straßenausbaubeitragsrecht zu übertragen (zur Anwendung in diesem Rahmen vgl. bereits OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2016 - 6 A 11070/15.OVG -, juris Rn. 38 f.; Beschluss vom 20. Mai 2011 - 6 A 10314/11.OVG -, n.v.; Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -, juris Rn. 33).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 6 A 10944/17

    Ausbaubeitrag für mit einer Garage bebautes Grundstück

    Unter diesen Umständen ist die Erwartung der übrigen Beitragspflichtigen, das Hinterliegergrundstück sei in die Aufwandsverteilung einzubeziehen, schutzwürdig (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. April 1981 - 8 C 5.81 -, KStZ 1981, 192; OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2016 - 6 A 11070/15.OVG, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11904/17

    Heilung eines unwirksamen Straßenbauausbaubeitrags bei Mitwirkung eines

    Abgesehen davon, ob das Flurstück ... überhaupt baulich oder gewerblich nutzbar ist, können nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29. Juni 2016 - 6 A 11070/15.OVG -, AS 45, 29) qualifiziert nutzbare Hinterliegergrundstücke, denen ein Anliegergrundstück die Zugänglichkeit in dem baurechtlich erforderlichen Umfang vermittelt, zwar auch dann von einer ausgebauten Straße erschlossen sein, wenn die Eigentümer von Anlieger- und Hinterliegergrundstück verschieden sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11904.17

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf den

    Abgesehen davon, ob das Flurstück ... überhaupt baulich oder gewerblich nutzbar ist, können nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29. Juni 2016 - 6 A 11070/15.OVG -, AS 45, 29) qualifiziert nutzbare Hinterliegergrundstücke, denen ein Anliegergrundstück die Zugänglichkeit in dem baurechtlich erforderlichen Umfang vermittelt, zwar auch dann von einer ausgebauten Straße erschlossen sein, wenn die Eigentümer von Anlieger- und Hinterliegergrundstück verschieden sind.
  • VG Koblenz, 19.07.2021 - 4 K 11/21

    Straßenausbaubeitrag; Bedeutung eines einseitigen absoluten Halteverbotes

    Entsprechendes gilt auch für in einem Mischgebiet gelegene Grundstücke (vgl. OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2016 - 6 A 11070/15.OVG -, juris, Rn. 31).
  • VG Neustadt, 02.03.2018 - 1 L 40/18

    Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Baurecht, Bauvorbescheid, Beitrag,

    Der bei Wohngrundstücken ausreichende Zugang zu dem Grundstück muss tatsächlich und rechtlich gesichert sein (OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2016 - 6 A 11070/15.OVG - ).
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